Lexikon -Reisekosten zu ausländischem Gericht
Die Reisekosten werden ebenfalls übernommen, wenn der Versicherungsnehmer zur Vermeidung von Rechtsnachteilen an Ort und Stelle sein muss.
Startseite | Kontakt | Gewerbe powered by Inveda.net | Finanzierung | Privat | Geldanlage | Onlinerechner |
Die Reisekosten werden ebenfalls übernommen, wenn der Versicherungsnehmer zur Vermeidung von Rechtsnachteilen an Ort und Stelle sein muss.